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Das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" kannst du direkt bei den unten angegebenen Strassenverkehrsämter herunterladen, wahrheitsgetreu ausfüllen und den Nothelferausweis beilegen.

Dann den Augentest bei einem Optiker ausführen und auf dem Formular eintragen lassen.

Das Formular bei der Gemeide auf die Richtigkeit deiner Angben überprüfen und stempeln lassen. (Nur bei Erstanmeldung)

Dann kannst du das Formular dem entsprechenden Strassenverkehrsamt schicken.

FÜR DEN KANTON AARGAU:

https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=0CAQQw7AJahcKEwignbfpnrb9AhUAAAAAHQAAAAAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.ag.ch%2Fforms%2FgetForm%3Fform%3Da8dab30bef6e403427c26b740b84a846%26mode%3Dprod&psig=AOvVaw0BoIrErFgf5CXMs3LGOweN&ust=1677605818959067


FÜR DEN KANTON ZÜRICH

http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/forms.html


Mindestalter:

  • Kat. A1 bis   50 ccm: ab 15 Jahre   max. Geschwindigkeit 45 km/h
  • Kat. A1 bis 125 ccm: ab 16 Jahre
  • Kat. A max. 35 kw    ab  18 Jahre   nach zwei Jahren klagloser Fahrweise: über 35 kw, nochmals Prüfung ablegen 
  • Kat. B:                     ab  17 Jahre  Prüfung frühestens nach einem Jahr ab Theorieprüfungsdatum möglich, gilt auch für die                                                     18 und 19 Jährigen. Ab dem 20. Altersjahr gilt die Jahresregelung nicht mehr.